Allgemeine Geschäftsbedingungen
Luca Enrico Siegelin, Obere Eisenbahnstraße 21, 72202 Nagold (nachfolgend „sourcingex“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von sourcingex gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt sourcingex nicht.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sourcingex ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im jeweiligen Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich.
(2) sourcingex erstellt auf Grundlage der Anfrage ein schriftliches Angebot mit Artikelbeschreibung, Menge, Stückpreis und Lieferbedingungen. Das Angebot ist für die darin genannte Frist bindend.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und sourcingex den Auftrag in Textform bestätigt.
§ 3 Muster
(1) Vor der ersten Bestellung eines Artikels erhält der Kunde auf Wunsch ein Muster. Das Muster selbst ist kostenlos. Die Versandkosten für das Muster trägt der Kunde; sie werden ihm bei Erteilung eines Auftrags über diesen Artikel auf den Auftragswert angerechnet. Die Bereitstellung eines Musters verpflichtet den Kunden nicht zur Bestellung.
(2) Das vom Kunden freigegebene Muster ist maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Handelsübliche, produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Material, Maßen und Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 4 Preise
(1) Es gelten die im Angebot genannten Festpreise pro Stück. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, umfassen sie Herstellung, Qualitätskontrolle, Fracht, Zoll und Einfuhrabgaben sowie die Lieferung an die vereinbarte Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
(3) Ändert sich nach Vertragsschluss eine Abgabe, die der Preiskalkulation zugrunde liegt (insbesondere Zölle oder Einfuhrabgaben), aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, ist sourcingex berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden unter Nachweis mitgeteilt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts fällig. Die Produktion wird erst nach Eingang der Anzahlung beauftragt.
(2) Der Restbetrag von 50 % ist nach erfolgter Qualitätskontrolle und vor dem Versand der Ware fällig. sourcingex informiert den Kunden über den Abschluss der Produktion.
(3) Zahlungen sind ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten sind angegebene Lieferzeiten voraussichtliche Zeiträume.
(2) Verzögerungen, die sourcingex nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, Hafen- oder Reedereiverzögerungen, behördliche Kontrollen, Zollabfertigung, Streiks oder Feiertage im Herstellerland, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. sourcingex informiert den Kunden unverzüglich.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an der vereinbarten Lieferadresse auf den Kunden über.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen und Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, verborgene Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung. Transportschäden sind zusätzlich auf dem Frachtbrief zu vermerken. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Bei Mängeln leistet sourcingex nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des betroffenen Anteils. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 9 Haftung
(1) sourcingex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von sourcingex. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden oder weiterzuveräußern. Er tritt sourcingex bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung in Höhe des offenen Rechnungsbetrags ab.
§ 11 Branding und Schutzrechte
(1) Stellt der Kunde Logos, Marken, Designs oder sonstige Vorlagen für die Gestaltung der Ware bereit, versichert er, zu deren Nutzung berechtigt zu sein. Er stellt sourcingex von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei, die aus diesen Vorlagen entstehen.
(2) Nach Kundenvorgaben individualisierte Ware (z. B. mit Logo bedruckt oder bestickt) ist von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, soweit kein Mangel vorliegt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von sourcingex in Nagold. sourcingex ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026